Batteriegesetz

Allgemeine Informationen zum Batteriegesetz (BattG)

Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet Sie auf folgendes hinzuweisen:

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet.

Sie können Altbatterien in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben oder an unserem Versandlager:

Rollafit GmbH
Oskar-von-Miller-Ring 20
85464 Finsing

abgeben.

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Batterien und Accus nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.

 

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise

Zuletzt angesehen